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Nationales Hundehalterbrevet

 

Wiedereinführung obligatorische Hundekurse ab 2023

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Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Ab 01.01.2023 werden wieder obligatorische Hundekurse für Ersthundehalter und für Hunde, die aus dem Ausland importiert werden zur Pflicht.

 

Betroffene Hundehalter sind verpflichtet das Nationale Hundehalterbrevet zu absolvieren und mit einer Prüfung ihr Können zu zeigen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein entsprechender Ausweis ausgehändigt.

 

Wir werden im 2023 entsprechende Vorbereitungskurse und Prüfungen anbieten. Bei Interesse Bitte um Kontaktaufnahme.

 

Prüfungsinhalt des Nationalen Hundehalterbrevets:

  • Verlassen des Autos oder eines engen Raumes

  • Notfallmaulkorb, Maulkorb tragen, Pfotenverband anlegen

  • Leinenlaufen, Freifolge, Sitz, Platz, Bleib

  • Spielen mit dem Hund

  • Abrufen bei Begegnungen mit Joggern und Radfahrern

  • Kreuzen eines Passanten mit Kinderwagen

  • Hund untersuchen (Augen, Ohren, Pfoten), Chipkontrolle

  • Abrufen unter Ablenkung

  • Restaurantbesuch

  • Begegnung mit fremden Hunden

  • Strasse überqueren

  • Gesamteindruck Mensch-Hund-Beziehung

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